Beim ersten Termin untersuchen wir, ob eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt und wann wir mit einer Behandlung beginnen sollten. Meist kann auch eine Aussage darüber getroffen werden, ob sich die gesetzliche Krankenkassen an den Behandlungskosten beteiligen.
Beim Unterlagentermin machen wir in der Regel eine Abformung von beiden Kiefern zur Modellherstellung, ein Rundumröntgenbild (OPG, Panoramaaufnahme), ein seitliches Röntgenbild (FRS Fernröntgenseitenbild), Fotos und ein Befund. Am Modell messen wir u.a. die Zahnbreiten zur Bestimmung der Platzverhälnisse. Im Rundumröntgenbild beurteilen wir neben dem Zustand von Zähnen, Knochen und Kiefergelenk ob alle Zähne angelegt sind. Das seitliche Röntgenbild ziehen wir zur Beurteilung der Wachstumsverhälnisse des Schädelaufbaus sowie der Position der Zähne im Gebiss heran.
Bei der Anfangsberatung erklären wir die Ergebnisse aus den Unterlagen ausgiebig und besprechen die sich daraus ergebende Therapie. Manchmal gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.
Nach der Anfangsberatung erstellen wir für die gesetzliche Krankenkasse oder den Privatpatienten ein Heil- und Kostenplan. Dieser muss sich immer auf einen Zeitraum von vier Jahren beziehen, egal wie lange die Behandlung vermutlich dauern wird. Sollte die Behandlung länger dauern, wird ein neuer Plan bzw. eine Verlängerung geschrieben.
Nach Genehmigung des Plans (bei Kassenpatienten durch die Kasse, bei Privatpatienten nach Unterzeichnung des Plans) kann mit der aktiven Behandlung begonnen werden.
Während der aktiven Behandlung ist die Mitarbeit des Patienten gefragt, idealer Weise wird er hierbei durch seine Familie unterstützt. Es ist nicht nur wichtig die Zahnspangen immer anweisungsgemäß zu tragen und die Termine gewissenhaft einzuhalten, sondern auch die Zähne gut zu pflegen, da während jeder kieferorthopädischen Behandlung das Kariesrisiko erhöht ist.
An jede aktive kieferorthopädische Behandlung schließt sich eine Nachbehandlung (Retentionsphase) an. In dieser Zeit soll das erreichte Behandlungsergebnis gefestigt werden. Die Dauer dieser Behandlungsphase ist zum einen von der vorausgegangenen Therapie und zum anderen von den individuellen Faktoren des einzelnen Patienten abhängig, sie schwankt zwischen einem halben Jahr und lebenslang.